
Änderungen in der Altersvorsorge
Gesetzliche Änderungen 2012
Alle gesetzlichen Änderungen für das Jahr 2012 im Bereich Altersvorsorge erhalten Sie hier.
- Der frühestmögliche Auszahlungsbeginn ist das 62. Lebensjahr (bisher 60. Lebensjahr)
- Ab 2012 ist ein jährlicher Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro in jeden Vertrag einzuzahlen.

