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Sozialversicherung

Gesetzliche Änderungen 2012

Alle Änderungen für das Jahr 2012 im Bereich Sozialversicherung, hier für Sie auf einem Blick.




Beitragsbemessungsgrenzen 2012 

Die einzelnen Beiträge zur Sozialversicherung richten sich nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Angestellten. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- bzw. Krankenversicherung sind unterschiedlich. Die Beitragsbemessungsgrenze orientiert sich an der Gesamtentwicklung der Bruttolohnsumme der Arbeitnehmer des Vorjahres im Vergleich zur entsprechenden Gehaltssumme im vorvergangenen Kalenderjahr.
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung 2012  

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr entsprechend der Entwicklung der Einkommen und Gehälter der Beschäftigten in Deutschland angepasst. Für das Jahr 2012 beträgt diese 45.900 Euro bzw. monatlich 3.825 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 Rentenversicherung  

Für 2012 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern bei 67.200 EUR im Jahr oder 5.600 EUR im Monat. In den neuen Bundesländern sind es 57.600 EUR im Jahr oder 4.800 EUR im Monat. Zum 01.01.12 wird der Beitragssatz der Rentenversicherung von 19,9 auf 19,6 Prozent gesenkt.
Rentenerhöhung 

Nach den vorläufigen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung wird erwartet, dass die Altersbezüge im Juli 2012 in den alten Bundesländern um 2,3 % und in den neuen Bundesländern um 3,2 % zulegen werden. Die
genauen Zahlen werden allerdings erst im Frühjahr 2012 veröffentlicht.
Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung  

In der Arbeitslosenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze für 2012 denen der allgemeinen Rentenversicherung gleichgestellt.