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Steueränderungen

Gesetzliche Änderungen 2012

Alle steuerlichen Änderungen für das Jahr 2012, hier für Sie auf einem Blick.




Das ändert sich 2012... 
 
  • Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 80 Euro auf 1.000 Euro. Diese gilt bereits rückwirkend für das Jahr 2011.

  • Kinderbetreuungskosten können alle Eltern im Rahmen der Höchstbeträge steuerlich absetzen. (Verzicht auf den persönlichen Nachweis der Eltern)

  • Entfall der Einkommensprüfung bei volljährigen Kindern mit eigenem Einkommen

  • Erst nach Abschluss der ersten Berufsausbildung muss nachgewiesen werden, dass das volljährige Kind neben der Ausbildung mehr als 20 Wochenstunden arbeitet oder eine geringfügige Beschäftigung bis 400 Euro ausübt.

  • Die Vermietung an Angehörige wird einfacher. Ab 2012 gelten 2/3 der ortsüblichen Miete als maßgeblicher Ansatz für eine vollentgeltliche Vermietung mit vollem Werbekostenabzug (§ 21 Abs. 2 EStG)

  • Pendlerpauschale: Nutzte ein Arbeitnehmer unterschiedliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit, hat das Finanzamt bisher tageweise geprüft, welcher Ansatz günstiger für den Arbeitnehmer ist. Dies entfällt ab 2012. Der Arbeitnehmer muss sich zwischen Entfernungspauschale und Bus- oder Bahnticket entscheiden.

  • kein Steuergesetz – aber trotzdem interessant. Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit bis zu 2 Jahren mit reduzierter Stundenzahl Familienangehörige zu pflegen. Das Arbeitsentgelt wird von staatlicher Seite aufgebessert, um die finanzielle Grundlage beizubehalten. (Familienpflegezeit)
Ab 2012 erhöhen sich die Sätze für Bezieher der Grundsicherung (Hartz IV):  
 
  • Für Alleinstehende + 10 Euro auf 374,00 Euro
  • Für Paare & Bedarfsgemeinschaften + 9 Euro auf 337,00 Euro
  • Erwachsene im Haushalt anderer + 8 Euro auf 299,00 Euro
  • Kinder bis 6 Jahre + 4 Euro auf 219,00 Euro
  • Für Kinder über 6 Jahre bis zum 18. Lebensjahr bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.